
Hygieneplan CMS – Erweiterung vom 19.10.2020 – 6.0
Kurzfassung für die Schulgemeinde
Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Kolleg*innen,
mit dem Hygieneplan 6.0 gab es Veränderungen für unseren internen Plan. Wir bitten darum, dieses Dokument sorgfältig zu lesen und auch miteinander zu besprechen. Wenn es Fragen gibt, lassen sich diese hoffentlich schnell klären. Damit der Schulbetrieb auch weiterhin verlässlich stattfinden kann, ist es erforderlich, dass alle Beteiligten sich an die Regeln halten.
Neue Verordnungen und Anweisungen des HKM oder der Stadt Frankfurt gelten vor dem Hygieneplan.Die aktuellen Verordnungen und die Allgemeinverfügung sind unter Downloads - Schule in Zeiten von Corona abrufbar.
Gemeinsam und mit Ruhe und Gelassenheit schaffen wir es bestimmt, diese Herausforderungen zu bewältigen.
Herzliche Grüße vom Schulleitungsteam
- Es besteht Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, im Gebäude und im Unterricht, mit Ausnahme auf dem Schulhof bei einem Mindestabstand von 2m. Als visuelle Unterstützung sind bunte Markierungen auf dem Schulhof zu sehen.
- Wie überall gilt auch in der Schule Abstandspflicht (1,5m) (außer im Unterricht), Handhygiene, Hust- und Niesetikette, Kontaktverbot, mind. alle 20 min lüften für 3-5 Minuten bei voll geöffneten Fenstern.
- Zeigt ein*e Schüler*in Krankheitssymptome und kann nicht direkt nach Hause gehen, hält er/sie sich im Isolierzimmer, unserem Sanitätsraum auf.
- In der Pause halten alle Schüler*innen so gut es geht Abstand, vor allem um mal durchzuatmen. Es sind keine Ballspiele erlaubt!
- Damit die Nachverfolgung gewährleistet werden kann bietet sich folgende Dokumentation an:
- Lehrkräfte: Kontakttagebuch (stv. SL)
- Schüler*innen: Alle Anwesenheiten im Klassenbuch, Sitzpläne liegen in allen Klassenräumen vor, nur in Franz./Span. gibt es Kurshefte.
- Die Nutzung der kostenlosen CO2 –Timer-APP der Unfallkasse Hessen wird ausdrücklich empfohlen.
- Auf die gemeinsame Nutzung von Gegenständen soll verzichtet werden, Tastaturen werden nach und vor jeder Nutzung gereinigt.
- Der Mindestabstand zwischen L* und S* im Unterricht soll eingehalten werden, solange eine Unterschreitung nicht pädagogisch erforderlich.
- Lehrer*innen und Sozialpädagog*innen gehen als gutes Beispiel voran und unterrichten die Schüler*innen über sie Hygienehinweise und sorgen dafür, dass sie diese ernst nehmen und umsetzen.
Teilbereiche
- Mensa
- Die Mittagsversorgung geschieht über Lunchpakete, die vom Caterer ausgegeben werden.
- In allen Pausen gibt es einen Kioskverkauf. Eingang auf der linken Gebäudeseite und Ausgang auf der rechten Seite. Max. drei S* an der Theke.
- Pause, Bewegen im Gebäude
- Sammeln der Schüler*innen nach Pausenende
- Klassen mit Räumen im ersten Stock gehen zuerst rein und zuerst raus
- Feste Sitzordnung in der Klasse wird empfohlen, ein Abweichen von der Sitzordnung (mehtodisch-didaktische Entscheidungen) wird im Ordner mit der Sitzordnung dokumentiert.
- Diejenigen, die hinten im Raum sitzen gehen zuerst hinein; diejenigen, die vorne sitzen zuerst hinaus
- Türen werden in den Pausen zwecks Lüftung aufgestellt
- Bodenmarkierungen für das Aufstellen vor den Aufgängen
- Nutzung der „Glückssymbole“ auf dem Schulhof zur Abstandsorientierung.
- Lehrerzimmer
- Die Teams 5 und 6 können die Räume G4 und G6 im G-Bau als LZ nutzen. Der Kopierer kann auch als Drucker angewählt werden. Die Postfächer befinden sich weiterhin im großen LZ.
- B08 sollte verstärkt genutzt werden.
- Alle Kolleg*innen und THAs achten auf die Hygiene- und Abstandsregeln
- Schüler*innen müssen beim Warten vor dem Lehrerzimmer Abstand wahren, dürfen keine Freunde mitbringen.
- Das LZ hat 140qm – bei 5qm pro Person macht das 28 Personen
- Der Flur der Verwaltung sollte in den Pausen nicht für Gespräche genutzt werden
- Toiletten
- Trennung: Kleine Toilette nur für 5/6, große Toilette nur für 7-10
- Nicht mehr Schülerinnen und nicht mehr Schüler als jeweils Toiletten vorhanden sind (Eingangskontrolle)
- Für die großen Toiletten gibt es jeweils eine weibliche und eine männliche Aufsicht, um Kontrollen zu ermöglichen.
- Markierter Wartebereich (große Toilette: rechts vom Eingang entlang des Gebäudes)
- Sport
- Die Fenster der Umkleiden an der TUH sollten stets durch den SHV geöffnet sein.
- Während des Umkleidens besteht Maskenpflicht für die Schüler*innen. Die Zeit zum Umkleiden wird von allen KuK auf 5 Minuten festgelegt.
- Sollten Sportstunden am Rand des Stundenplans liegen, sollte auf das Umziehen verzichtet werden. Ebenso gilt dies bei Spaziergängen oder vergleichbaren, wenig schweißtreibenden Sportarten.
- Sofern im Stundenplan zwei oder mehr Gruppen im Sportpark Preungesheim gleichzeitig unterrichtet werden sollten, müssen verschiedene Treffpunkte mit den Klassen ausgemacht werden. So kann sich Gruppe 1 am Tor und Gruppe 2 vor der Halle verabreden, damit sich die Gruppen nicht mischen. Dies ist in Absprache mit den anderen unterrichtenden KuK zu regeln.
- Das Betreten der Sporthalle am Sportpark findet gruppenweise statt, sodass eine Mischung der Gruppen verhindert wird.
- Die Schüler*innen werden darüber informiert, dass sie Sportschuhe für den Außenbereich sowie wetterangepasste Sportkleidung für den Außenbereich mitbringen sollen.
- Der FB Sport hat sich darauf verständigt, dass sofern es das Wetter zulässt, Sportunterricht im Freien stattfindet.
- Im Falle von Starkregen oder Gewittern, kann die Sporthalle für Yoga, Meditation, Koordinationsübungen, Kraftübungen mit eig. Körpergewicht etc. genutzt werden. Auch das Verlagern des Unterrichts in den Klassenraum für Sport-Theorie ist denkbar. Allerdings wird Bewegung bevorzugt.
- Insgesamt sind vorerst Sportarten mit Körperkontakt und Geräten, die von unterschiedlichen SuS in die Hand genommen werden (z.B. Ball), ausgeschlossen. Mögliche Sporteinheiten: Jump Style, Rope Skipping, Joggen, Orientierungsläufe, Kraftübungen, Gymnastik, Dehnübungen ...
- Musik
- Vor und nach dem Instrumentenspiel müssen die Hände gewaschen werden.
- Lehrkraft wischt nach dem Unterricht Keyboards/Gitarren und sonstige Instrumente mit Reinigungstüchern ab, wenn dies möglich ist (Djemben dürfen nicht abgewischt werden)
- Einzelnes Vorsingen ist zwar unter gewissen Voraussetzungen möglich, aber sicherheitshalber sollte auf Singen generell vorerst verzichtet werden. Gleiches gilt für Blasinstrumente.
- Atteste
- Alle Atteste in Bezug auf Corona (Risikogruppe, Befreiung vom Tragen der MNB ,…) haben eine Gültigkeit von 3 Monaten.
Diese Zusammenfassung entbindet die Beschäftigten der Schule nicht vom Lesen des Hygieneplanes 6.0 des Landes Hessens vom 29.09.2020.